Rechtliches

Jin Shin Jyutsu ist keine Sekte und huldigt keinem Meister, sondern versteht sich vielmehr als Selbsthilfe, die den natürlichen Gesetzen aus Liebe und Verständnis für sich selbst, eingebunden in den Energiefluss des Lebens im Hier und Jetzt, gerecht wird.

Rechtsinformation (gilt in Deutschland):

Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten durch Strömen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Die Tätigkeit des Jin Shin Jyutsu-Praktikers hat nicht das Ziel, die regelmässige Behandlung durch anerkannte medizinische Instanzen zu ersetzen.

(Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004, AZ: 1 BvR 784/03)